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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Höchstens zwei Jahre darf ein Arbeitsvertrag befristet sein mit maximal dreimaliger Verlängerung. Ausnahme: In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist das maximal 4 Jahre lang erlaubt.