Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente wird als Witwen- oder Waisenrente bezahlt und soll den Unterhalt des Verstorbenen ersetzen. Eingetragene Lebenspartner sind in der Hinterbliebenenversorgung Ehepartnern gleichgestellt.