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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Enthält Regelungen zum Schutz von Heimbewohnern und untersagt Trägern eines Heimes oder deren Beschäftigten, sich von oder zugunsten von Heimbewohnern Geld oder geldwerte Leistungen über das vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lasse