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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Einer fristlosen Kündigung geht ein schweres arbeitsrechtliches Vergehen eines Arbeitnehmers voraus. Es gibt bei dieser Kündigungsart keine Kündigungsfrist. Der Mitarbeiter muss das Unternehmen sofort verlassen.