Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren, wenn die Eröffnungsvoraussetzungen (insbesondere ein Insolvenzgrund) vorliegen und genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.