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Rechtswissen 
verständlich erklärt.

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren, wenn die Eröffnungsvoraussetzungen (insbesondere ein Insolvenzgrund) vorliegen und genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

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