Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Erbverzicht
Der Pflichtteilsberechtigte kann durch notariellen Vertrag bereits vor dem Erbfall auf das (künftige) gesetzliche Erbe verzichten (Erbverzicht).