Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Erbvertrag
Der/Die Vertragserblasser treffen im Erbvertrag in Bezug auf ihren Nachlass vertragsmäßige Verfügungen. Für die Errichtung eines Erbvertrages ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der Vertragsteile.