Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Erbengemeinschaft
Zwei oder mehrere Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Alle Erben gemeinsam können Vertragspartner sein und damit auch Partei vor Gericht.