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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Die Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern richtet sich nach den tarifvertraglichen Regelungen des TV-Ärzte/VKA. Die Eingruppierung der Ärzte an Universitätskliniken richtet sich nach den Bestimmungen der TVL- und TV-Ärzte.