Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Dürftigkeitseinrede
Ist der Nachlass überschuldet, steht dem Erben die Dürftigkeitseinrede als Beschränkungsmittel zur Schuldenhaftung zur Verfügung. In diesem Fall haftet der Erbe nur mit dem Nachlass und nicht mit seinem eigenen Vermögen.