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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Das Recht des Arbeitgebers, auf Grundlage des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer gegenüber (An-)Weisungen zu erteilen, die nicht explizit im Arbeitsvertrag gelistet sind, z.B. hinsichtlich Art, zeitlicher Lage und Ort der Arbeitsleistung.