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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Von einem Dienstvertrag wird bei der Erbringung einer Leistung gegen Zahlung einer Vergütung gesprochen. Übliche Dienstverträge sind Arbeitsverträge und Behandlungsverträge.