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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz oder Mitarbeiterverordnung regeln den Anspruch des Betriebsrats u.a. auf Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens.