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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht eine geeignete, insbesondere geschäftskundige und vom Schuldner und den Gläubigern unabhängige Person, in der Regel einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.