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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Steht jemandem ein Auskunftsanspruch über den Nachlass zu, kann er die Erstellung eines Verzeichnisses aller Nachlassgegenstände verlangen. Ein solches Verzeichnis ist schriftlich zu erfassen.