Gleichheitszeichen Symbol

Komplexes 
Rechtswissen 
verständlich erklärt.

Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.

Aussonderung

Für die Gläubigerbefriedigung soll nur das Vermögen des Schuldners zur Verfügung stehen, nicht das Vermögen Dritter. Deswegen kann der Dritte die „Entnahme“ (Aussonderung) seines Eigentums bzw. seiner Rechte aus der Insolvenzmasse verlangen.

Zurück

Diese Seite setzt essenzielle Cookies ein, um Ihnen das Online-Angebot bereitstellen zu können. Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und können nicht abgewählt werden.

Weitere Informationen zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.