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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Das Arbeitsverhältnis wird mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund beendet. Der Unternehmer hat zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes Zeit, die Kündigung auszusprechen.