Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Die Ausschlagungsfrist beginnt mit Kenntnis des Erbfalls und beträgt 6 Wochen. Bei Vorliegen eines Testaments beginnt die Ausschlagungsfrist mit Eröffnung des Testaments. Befindet sich der Erbe/Vermächtnisnehmer im Ausland, beträgt die Ausschlagungsfri