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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Bei Vertragsbeendigung kann dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn beispielsweise dem Unternehmer durch die von ihm neu vermittelten Kunden auch nach Vertragsbeendigung ein Vorteil verbleibt.