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Komplexes 
Rechtswissen 
verständlich erklärt.

Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.

Auflassung

Auflassung ist die Einigungserklärung zwischen einem Verkäufer und Käufer bei der Eigentumsübertragung an einem Grundstück bei einem Notar. Die tatsächliche Eigentumsübertragung erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch.

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