Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Mietsache oder Gefahren für die Mietsache unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.