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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Dies sind z.B. Schenkungen des Erblassers zu Weihnachten, Geburts- oder sonstigen Feiertagen. Sie führen in der Regel nicht zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch und auch nicht zu einer Ausgleichungspflicht.