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Komplexes 
Rechtswissen 
verständlich erklärt.

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Anstandsschenkung

Dies sind z.B. Schenkungen des Erblassers zu Weihnachten, Geburts- oder sonstigen Feiertagen. Sie führen in der Regel nicht zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch und auch nicht zu einer Ausgleichungspflicht.

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