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Komplexes 
Rechtswissen 
verständlich erklärt.

Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.

Annahme eines Testaments

Man nimmt die Erbschaft durch Testament an, wenn man nicht ausdrücklich die Ausschlagung erklärt. Nimmt der Erbe die Erbschaft an, wird er Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten.

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