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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Grundsätzlich muss der Mieter für Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, nicht aufkommen.