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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Eine Abfindung steht den Miterben zu, die nicht Hoferben geworden sind und den Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und dem überlebenden Ehegatten.