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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Geschäftsführer einer GmbH können grundsätzlich jederzeit und frei abberufen werden. Es ist lediglich ein entsprechender Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter erforderlich.