18 Monate – Begrenzung der Dauer der Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung, häufig auch als Zeitarbeit bezeichnet, hat sich zu einem beliebten arbeitsrechtlichen Instrument entwickelt.
Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahre 2017 wurde die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt. Arbeitnehmer dürfen danach nicht länger als 18 Monate durchgehend demselben Entleiher überlassen werden.