Zivilrecht: BGH gibt „engen Verwendungsbegriff“ auf
Zivilrecht: BGH gibt „engen Verwendungsbegriff“ auf – Familie erhält Erstattung ihrer Aufwendung nach Bau auf fremdem Grundstück aufgrund fehlerhafter Ersteigerung
Ein Fall, der jüngst breite mediale Aufmerksamkeit erregte: Eine Familie aus Brandenburg wehrte sich gegen den Abriss ihres Wohnhauses auf einem ersteigerten Grundstück. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte sich nun der Frage, ob der wieder aufgetauchte Eigentümer der Familie die Kosten für den Hausbau erstatten muss (BGH, Urteil vom 14.03.2025 – V ZR 153/23).