Versicherungsrecht: Zurechnung arglistigen Maklerverhaltens bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2017 – 9 U 186/16
Beim Abschluss von Versicherungsverträgen kommt es auf die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe aller abgefragten Daten an. Gibt ein Versicherungsnehmer bestimmte Informationen bewusst falsch an oder verschweigt sie, um den Versicherer zum Vertragsschluss zu bewegen, stellt dies eine „arglistige Täuschung“ dar.