Mietrecht: Kann man eine Einzimmerwohnung untervermieten?
Mietrecht: Kann man eine Einzimmerwohnung untervermieten?
AG Berlin- Wedding, Urteil vom 25.07.2023, 16 C 315/22
Mieter können einen Anspruch auf Untervermietung aus § 553 BGB haben, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Dafür ist Voraussetzung, dass der Mieter dem Untermieter einen Teil des Wohnraums überlässt.
Ob und wie dies bei Einzimmerwohnungen möglich ist, ist Gegenstand des vorliegenden Urteils.