Kein Recht des Mieters auf gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum BGH, Urteil vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23
Grundsätzlich können Mieter nach § 553 Abs. 1 S. 1 BGB vom Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen, sofern sie ein „berechtigtes Interesse“ an der Untervermietung vorweisen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun erstmals über die Frage zu befinden, ob ein solches auch darin liegen kann, mit der Untervermietung Gewinn zu erzielen.