Unzulässige Werbung für ärztliche Fernbehandlungen
Ärztliche Fernbehandlungen haben in den letzten Jahren einen immer wichtigeren Stellenwert im Gesundheitswesen eingenommen. Jedoch besteht ein Spannungsfeld zwischen dem vom Bundesgerichtshof bestätigten, fortbestehenden Ausnahmecharakter von telemedizinisch durchgeführten Behandlungen und der gleichzeitig von Seiten des Gesetzgebers gewünschten Weiterentwicklung der telemedizinischen Möglichkeiten.
In Anbetracht dessen stellt sich die Frage, welche Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbung für ärztliche Fernbehandlungen zu stellen sind.