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Themen: #Privatrecht #Bau- und Architektenrecht
Erschienen am 17.10.2022
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Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen - Widerrufsrecht bei Vertrag mit einem Verbraucher
Verbraucher können einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbrauchervertrag widerrufen.
Welche Vorrausetzungen müssen für einen Widerruf erfüllt sein?
Damit ein Widerruf im Sinn des § 355 BGB wirksam ist, bedarf es zuerst einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Maßgeblich für die Eigenschaft des außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags ist der Ort, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Zu diesen Verträgen zählen auch sog. Fernabsatzverträge. Hierzu zählen alle Verträge, die im Internet oder ausschließlich mittels Fernkommunikation geschlossen wurden.
Zuletzt muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden. Für die Fristwahrung genügt allerdings die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt bei Verbraucherwerkverträgen mit dem Vertragsschluss.
Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Ausnahmen vom Widerrufsrecht - die wichtigsten Fallgruppen:
Zur ersten Fallgruppe hat das OLG Celle entschieden, dass das Widerrufsrecht bei einem Werkvertrag über den Einbau einer Wärmepumpe nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil es sich um einen Werkvertrag handelt. Auch handelt es sich bei einer handelsüblichen Wärmepumpe nicht um ein Unikat, das individuell für einen einzigen Kunden hergestellt wurde.
Ähnlich zum Heizungseinbau sind vor allem Küchen- bzw. Sanitäreinbauten häufige Verbraucherwerkverträge. Bei diesen wird jedoch stärker das Element der Individualisierung eine Rolle spielen, da sowohl Bäder- als auch Küchenbauer eine Fülle an Individualisierungsmöglichkeiten haben. Ob in solchen Fällen ein Widerrufsrecht besteht oder nicht, muss stets im Einzelfall rechtlich begutachtet werden.
Welche Folgen hat ein wirksamer Widerruf?
Die Rechtsfolge des Widerrufs ist, dass alle empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückgewährt werden müssen, der Vertrag also rückabgewickelt wird.
Aufgrund der neuen Schuldrechtsreform vom 01.01.2022 treten einige Änderungen im Bereich der Rechtsfolgen Ende Mai 2022 in Kraft. Folgendes ändert sich ab dem 28.05.2022:
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Dr. Bettina Schacht