Zivilrecht: Muss ein Immobilienmakler vor risikoreichen Grundstücksgeschäften warnen?
Im vorliegenden Fall hat ein Makler dem Verkäufer eines Anwesens von der Veräußerung der Immobilie abgeraten, da er Zweifel an der Bonität der Kaufinteressentin hatte. Geht dieses Verhalten zu weit? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Frankenthal in seinem aktuellen Urteil beschäftigt.