Zivilrecht: Kein Schadensersatz gegen den Fahrzeugprüfer wegen später festgestellter Mängel
Mit Beschluss vom 11.12.2020, Az. 6 U 7/20 hat das OLG Zweibrücken entschieden, dass gegenüber einem Fahrzeugprüfer (z. B. TÜV) keine Schadensersatzansprüche bestehen, wenn sich später im Rahmen des Verkaufs des Fahrzeuges Mängel ergeben.