Erbrecht: Die Testierfreiheit- Unbeschränkbar oder eine Freiheit mit Grenzen?
Erbrecht: Die Testierfreiheit- Unbeschränkbar oder eine Freiheit mit Grenzen?
BGH, Urteil vom 28.11.2023 – X ZR 11/21
§ 2302 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gewährleistet die unbeschränkbare Testierfreiheit. Das heißt, dass Verträge, die jemanden zur (Nicht-)Errichtung oder (Nicht-)Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen verpflichtet, nichtig sind. Der BGH beschäftigte sich nun mit Auflagen und der Frage, inwiefern sie von § 2302 BGB erfasst werden. Insgesamt handelte es sich daher um die Frage, ob die unbeschränkbare Testierfreiheit Grenzen kennt.