Wettbewerbsverbot bei GmbH’s
Das Oberlandesgericht hatte sich zu beschäftigen mit einer Klage eines Insolvenzverwalters gegen einen Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH. Der Insolvenzverwalter verlangte von dem Gesellschafter-Geschäftsführer Vertragsstrafe in Höhe von 750.000,00 €, mit der Begründung, dass der Gesellschafter vor Antragstellung gegen das im Gesellschaftsvertag geregelte Wettbewerbsverbot verstoßen hat und damit die Vertragsstrafe verwirkt habe. Der beklagte Gesellschafter wandte ein, dass sein einziger Mitgesellschafter davon Kenntnis hatte und dies duldete. Dementsprechend könne die Gesellschaft selbst nicht die Vertragsstrafe gegen ihn einfordern.