Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden.
Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf.
- Öffentliches Baurecht
- Immissionsschutz
- Kommunalrecht
