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Handels- und
Gesellschaftsrecht.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute und Unternehmer beinhaltet die vielfältigen Bereiche des …

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Das Handels- und Gesellschaftsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute und Unternehmer beinhaltet die vielfältigen Bereiche des Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht aber auch das Handelsrecht mit seinen Sondervorschriften für Kaufleute und Unternehmer. Das Handelsvertreterrecht sowie das Warenhandelsrecht mit dem grenzüberschreitenden Handelsverkehr und dem Internationalen Kaufrechtsind ein wesentlicher Teil unserer Beratung. Weitere wichtige Bestandteile in diesem Rechtsbereich sind das Gewährleistungsrecht und das Lieferrecht. 

Wir unterstützen Sie in einer Vielzahl von Bereichen:

  • Recht des Kaufmanns – Eintragung im Handelsregister
  • Erwerb und Verkauf von Unternehmen als Asset Deal und Share Deal einschließlich Begleitung bei Letter of Intent, Due Diligence und der gesamten Vertragsverhandlung und -gestaltung
  • Handel mit Waren im In- und Ausland
  • Erstellung von Kauf- und Exportverträgen – auch in englischer Sprache
  • AGB-Recht – Erstellung Allgemeiner Einkaufs- und Verkaufsbedingungen
  • Handelsvertreterrecht einschließlich Provisionsansprüchen, Kündigung und Ausgleichsansprüchen
  • Vertragsrecht im Unternehmen, z.B. Kooperationsverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge etc.
  • Vorsorge des Unternehmers
  • Unternehmertestamenten und Nachfolgeregelungen
  • Vermögenssicherung vor bzw. in der Krise
  • Gesellschaftsverträge
  • Rechtsformwahl (GbR, KG, OHG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG, KGaA, SE)

Wir sind spezialisiert auf die konzeptionelle Beratung zur fachübergreifenden, effektiven und zügigen Problemlösung. Ist eine gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich, vertreten wir Sie mit Prozesserfahrung bei allen Handelskammern und Schiedsgerichten – auch in englischer Sprache.