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Zivilrecht.

Das Zivilrecht regelt die privatrechtlichen Ansprüche, die sich aus vielfältigen Rechtsgrundlagen ergeben können (z. B. Vertrag …

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Das Zivilrecht regelt die privatrechtlichen Ansprüche, die sich aus vielfältigen Rechtsgrundlagen ergeben können (z. B. Vertrag oder Gesetz). Meist geht es um die Durchsetzung von Geldforderungen, wobei aber auch die Erzwingung von Handlungen oder Unterlassungen sowie Duldungen grundsätzlich zivilrechtlichen Charakter haben.

Auch staatliche Stellen können privatrechtlich handeln und damit in zivilrechtliche Streitigkeiten verwickelt sein, wenn sie nicht aufgrund hoheitlicher Befugnisse handeln, sondern so wie jeder andere auch (z. B. im Rahmen von Kaufverträgen oder Verkehrsunfällen).

Geraten Sie in Konflikt mit anderen Personen, Unternehmen oder dem Staat, finden Sie bei uns sachverständigen Rat und einen Partner für die Durchsetzung Ihrer Interessen.

  • bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn Sie Produkte mit Mängeln gekauft haben
  • bei der Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen
  • bei der Abwehr unberechtigter Kaufpreis- oder Mängelansprüche
  • wenn Sie Ansprüche aus einem Darlehensvertrag geltend machen wollen
  • bei der Prüfung und Ausübung von Widerrufs- und Rücktrittsrechten
  • bei der Prüfung und Erklärung von Anfechtungen
  • bei der Durchsetzung von Herausgabeansprüchen
  • der Abwehr unberechtigter Herausgabeansprüche
  • bei der Prüfung oder Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • wenn Sie unberechtigte Forderungen abwehren möchten
  • wenn Sie Ansprüche im Reiserecht geltend machen wollen
  • bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus der EU-Fluggastrechteverordnung (VO EG 261/2004)