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Rechtsanwalt Stefan Schröter

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Lehrbeauftragter der Hochschule Ansbach im Spezialstudiengang “Leadership im Gesundheitswesen” (Krankenhausarbeitsrecht, Krankenhausrecht, Medizinrecht), Privatdozent (Bankrecht)

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Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist Rechtsanwalt Schröter ein versierter, erfahrener Experte und deshalb in der Lage komplexe Problemstellungen fachübergreifend, erfolgsorientiert und zügig zu lösen.
Aufgrund seiner immensen Prozesserfahrung sorgt Rechtsanwalt Schröter für eine effektive, nutzbringende Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
  • Referendariat am OLG Nürnberg-Fürth
  • 1998 Zulassung als Rechtsanwalt
  • Seit 1998 in der Kanzlei Schacht Rechtsanwälte
  • 2001 Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2005 Zulassung als Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • 2015 Zulassung als Fachanwalt für Medizinrecht
  • Lehrbeauftragter der Hochschule Ansbach im Spezialstudiengang “Leadership im Gesundheitswesen” (Krankenhausarbeitsrecht, Krankenhausrecht, Medizinrecht)
  • Vorstandsmitglied des Evangelischen Krankenvereins Gunzenhausen
  • Individual – und Kollektivarbeitsrecht
  • Spezialisiert auf Beratung beim Abschluss und bei der Beendigung von Arbeitsvertragsverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Mandantenbedürfnisse (sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren)
  • Arbeitsrechtliche Umstrukturierungsmassnahmen
  • Konzeptionelle Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und leitenden Angestellten

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht wirkt Rechtsanwalt Schröter u.a. in den Bereichen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Unfallversicherung

  • Private Krankenversicherung

  • Gebäudeversicherung

  • D&O-Versicherung

  • Haftpflichtversicherung

  • Beratung von Patienten und Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren)
  • Besondere Kenntnisse im Arztrecht, einschließlich Approbationsrecht, ärztliches Berufsrecht, Arztstrafrecht, Arzthaftungsrecht, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung (Arzneimittel), Regress sowie Zulassungs- und Disziplinarrecht der Ärzte
  • Vergütungsrecht der Heilberufe, Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht sowie das Arzneimittel- und Medizinproduktrecht und Apothekenrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Chefarztvertrag
Kompetenzen
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Lehrbeauftragter der Hochschule Ansbach im Spezialstudiengang “Leadership im Gesundheitswesen” (Krankenhausarbeitsrecht, Krankenhausrecht, Medizinrecht)
  • Privatdozent (Bankrecht)
Assistenz
Aufsätze und Beiträge

In dem “Ich will!” liegt eine mächtige Zauberkraft, wenn es ernst damit ist und Tatkraft dahinter steht! (Werner von Siemens, 1854)

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