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Rechtsanwalt Markus Rauh

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Theoretische Voraussetzungen zum Fachanwalt für Familienrecht

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Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

Schwerpunkt der Tätigkeiten von Rechtsanwalt Markus Rauh ist das Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Hier vertritt er mit gleicher Sorgfalt die Interessen von Vermietern wie von Mietern, egal ob im privaten oder im gewerblichen Bereich. Die Unterstützung erfolgt beratend. Er agiert aber auch im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich. 

Ferner unterstützt Herr Rechtsanwalt Markus Rauh den einzelnen Wohnungseigentümer in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich selbstgenutzter oder vermieteter Sondereigentumseinheiten sowie zertifizierte Hausverwaltungen im Rahmen der Führung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Markus Rauh liegt im Bereich des Familienrechts. Für diesen Bereich hat Herr Rechtsanwalt Markus Rauh bereits die theoretischen Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht erlangt. Hier begleitet er beratend und auch gerichtlich Privatpersonen im Bereich des Umgangsrechts, des Unterhaltsrechts und regelt Vermögensangelegenheiten nach erfolgter Trennung.

Abschließend unterstützt Herr Rechtsanwalt Markus Rauh auch Beteiligte im Transport- und Speditionsrecht.

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg
  • Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg-Fürth mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht
  • 2010 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Seit 2010 in der Kanzlei Schacht Rechtsanwälte
  • seit 2013 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • seit 2025 Theoretische Voraussetzungen zum Fachanwalt für Familienrech
  • Vertretung einer Vertragspartei aufgrund eines abgeschlossenen Mietvertrags
  • Beratung bei der Vertragsgestaltung und Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsklauseln
  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus dem Mietvertrag
  • Prüfung und Beratung bei Mietminderungen und Mieterhöhungen
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Einziehung bzw. Rückforderung der Mietkaution nach beendetem Mietverhältnis
  • Beratung bei der Begründung, des Erwerbs und der Verwaltung von Wohnungseigentum
  • Beratung zu Rechten und Pflichten, die das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überprüfung gefasster Beschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung, verbunden mit der Beratung über die Erfolgsaussichten einer möglichen Beschlussanfechtung
  • Trennungs- und Scheidungsverfahren – außergerichtlich und gerichtlich
  • Unterhaltsrecht für Ehegatten, Kinder und nicht eheliche Elternteile
  • Zugewinnausgleich und vermögensrechtliche Entflechtung
  • Erstellung von Eheverträgen und deren Prüfung
  • Umgangs- und Sorgerecht sowie Adoptionsverfahren
Kompetenzen
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Theoretische Voraussetzungen zum Fachanwalt für Familienrecht
Assistenz
Aufsätze und Beiträge