Berechtigung und Vertretung

Wir sind berechtigt, beim Bayerischen Obersten Landesgericht, bei allen
Oberlandesgerichten, Landgerichten
und Amtsgerichten aufzutreten. Die Zulassung erfolgte beim Amtsgericht Weißenburg i. Bay. Die Vertretung
erfolgt in Zivil- und Strafsachen bei
allen Amtsgerichten und Landgerichten,
bei den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits-, und Finanzgerichten. Unsere Mahnver-
fahren erfolgen online mit digitaler Unterschrift. |
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