Stefan Schröter

Stefan Schröter

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Lehrbeauftragter der Hochschule Ansbach
Privatdozent (Bankrecht)

Werdegang

• Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
• Referendariat am OLG Nürnberg-Fürth
• 1998 Zulassung als Rechtsanwalt
• Seit 1998 in der Kanzlei Dres. Schacht & Kollegen
• 2001 Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
• 2005 Zulassung als Fachanwalt für Versicherungsrecht
• 2015 Zulassung als Fachanwalt für Medizinrecht
• Dozent für Bankrecht am BankColleg der Fachhochschule Ansbach und Würzburg
• Lehrbeauftragter der FH Ansbach im Spezialstudiengang „Leadership im Gesundheitswesen“ (Krankenhausarbeitsrecht)
• Vorstandsmitglied des Evangelischen Krankenvereins Gunzenhausen

Tätigkeit 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist Rechtsanwalt Schröter ein versierter, erfahrener Experte und deshalb in der Lage komplexe Problemstellungen fachübergreifend, erfolgsorientiert und zügig zu lösen.
Aufgrund seiner immensen Prozesserfahrung sorgt Rechtsanwalt Schröter für eine effektive, nutzbringende Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

Spektrum Arbeitsrecht 

• Individual – und Kollektivarbeitsrecht
• Spezialisiert auf Beratung beim Abschluss und bei der Beendigung von Arbeitsvertragsverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Mandantenbedürfnisse (sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren)
• Arbeitsrechtliche Umstrukturierungsmassnahmen
• Konzeptionelle Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und leitenden Angestellten

Spektrum Versicherungsrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht wirkt Rechtsanwalt Schröter u.a. in den Bereichen

• Berufsunfähigkeitsversicherung
• Unfallversicherung
• Private Krankenversicherung
• Gebäudeversicherung
• D&O-Versicherung
• Haftpflichtversicherung

Spektrum Medizinrecht

• Beratung von Patienten und Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren)
• Besondere Kenntnisse im Arztrecht, einschließlich Approbationsrecht, ärztliches Berufsrecht, Arztstrafrecht, Arzthaftungsrecht, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung (Arzneimittel), Regress sowie Zulassungs- und Disziplinarrecht der Ärzte
• Vergütungsrecht der Heilberufe, Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht sowie das Arzneimittel- und Medizinproduktrecht und Apothekenrecht

• Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Chefarztvertrag