Markus Rauh

Markus Rauh

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Transportrecht
Verwaltungsrecht
Theoretische Voraussetzungen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
Theoretische Voraussetzungen zum Fachanwalt für Steuerrecht

Familienrecht

Werdegang

• Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg
• Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg-Fürth mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht
• 2010 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
• Seit 2010 in der Kanzlei Dres. Schacht & Kollegen 
• Seit 2013 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Tätigkeit

Schwerpunkt der Tätigkeiten von Rechtsanwalt Markus Rauh ist das Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Hier vertritt er die Interessen von Vermietern ebenso wie von Mietern, unterstützt beratend und agiert gerichtlich wie außergerichtlich. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Transportrechts. Darüber hinaus hat Markus Rauh auch die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie zum Fachanwalt für Steuerrecht absolviert.

Spektrum Mietrecht

• Vermieter- und Mietervertretung
• Beratung bei der Vertragsgestaltung
• Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus dem Mietvertrag
• Prüfung und Beratung bei Mietminderung
• Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
• Einziehung bzw. Rückforderung der Mietkaution nach beendetem Mietverhältnis

Spektrum Wohnungseigentumsrecht

• Beratung bei der Begründung, des Erwerbs und der Verwaltung von Wohnungseigentum
• Beratung zu Rechten und Pflichten, die das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
• Überprüfung gefasster Beschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung, verbunden mit der Beratung über die Erfolgsaussichten einer möglichen Anfechtung

Spektrum Transportrecht

• Geltendmachung von Frachtrechnungen
• Geltendmachung von Standgeldrechnungen
• Einforderung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen

Spektrum Familienrecht

  • Durchführung von Scheidungsverfahren mit der Regelung sämtlicher Folgesachen
  • Außergerichtliche Vertretung und Beratung im Zusammenhang mit der Ehescheidung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht