Zivilrecht

Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt alle Beziehungen von rechtlich gleich-gestellten Rechtssubjekten (natürliche und juristische Personen) untereinander, betrifft also alle Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Bürger, wobei auch Unternehmen als Bürger in diesem Sinne einzuordnen sind.

Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft synonym zum Privatrecht verwendet, bezeichnen aber genau genommen nur einen Teil desselben.

Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem Öffentlichen Recht (Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger), wozu auch das Strafrecht zählt.

Im Einzelnen bearbeiten wir die Bereiche:
• AGB-Recht
• Gaststättenrecht
• Grundstücksrecht
• Kaufrecht
• Pachtrecht
• Privatrecht international
• Unternehmenskaufrecht
• Wohnungseigentumsrecht
• Reiserecht |