Sozialrecht

Sozialrecht umfasst die Gebiete der gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung mit sozialer Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.

Weiterhin zählen zu den Bereichen des Sozialrechts das soziale Entschädigungsrecht (Schwerbehindertenrecht, Opferentschädigungsgesetz)
sowie der große Bereich der Arbeitsförderung, also Arbeitslosenversicherung
mit Arbeitslosengeld und Arbeitsförderung. Auch der Bereich Arbeitslosengeld II (sogenanntes Hartz IV und Sozialhilfe) gehören zum Bereich des Sozialrechts.
Ferner ist auch der Bereich des Künstlersozialversicherungsrechtes hier erfasst.

Für Arbeitgeber ist hier auch der Bereich der gesamten Sozialabgaben (Krankenver-
sicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherung) von Bedeutung.

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