Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Recht der Miet- und Pachtverhältnisse (privat oder gewerblich) betreffend bewegliche und unbewegliche Gegenstände (bebaute und unbebaute Grundstücke) mit z.B. Mietvertragsrecht, Abrechnungs- und Beendigungsproblematiken.

Das Wohnungseigentumsrecht betrifft das Recht der Wohnungseigentümer untereinander im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes.
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