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Handels- und Gesellschaftsrecht
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Das Handelsrecht ist das sogenannte „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Die Anwendung des Handelsrechts setzt die Kaufmannseigenschaft im Sinne des HGB einer der Parteien voraus. Das Handelsrecht trägt den Besonderheiten des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung und enthält für Handelsgeschäfte besondere Vorschriften; subsidiär gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.
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Das Gesellschaftsrecht regelt in mehreren Einzelgesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften und ihrer Gesellschafter.
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Personengesellschaften:   Kapitalgesellschaften:
GbR Recht der BGB-Gesellschaft   GmbH Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
PartGG Partnerschaftsgesellschafts-
gesetz für Freiberufler
  eG Recht der eingetragenen Genossenschaften
OHG Recht der Offenen Handelsgesellschaft   KGaA Recht der Kommanditgesell-
schaft auf Aktien
KG Kommanditgesellschaft   SE Europäische Aktiengesellschaft
StG Stille Gesellschaft   AG Recht der Aktiengesellschaft
EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung      

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Darüber hinaus gehört das Vereinsrecht zum Gesellschaftsrecht.
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Es gibt Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personen-
gesellschaften) zusammengesetzt sind. Dabei tritt eine Kapitalgesellschaft oder Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin einer Personengesellschaft
oder KGaA auf GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG, AG & Co. KG, Ltd. & Co. KG,
Stiftung & Co. KG.

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