Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das sogenannte „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Die Anwendung des Handelsrechts setzt die Kaufmannseigenschaft im Sinne des HGB einer der Parteien voraus. Das Handelsrecht trägt den Besonderheiten des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung und enthält für Handelsgeschäfte besondere Vorschriften; subsidiär gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.
Das Gesellschaftsrecht regelt in mehreren Einzelgesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften und ihrer Gesellschafter.
Personengesellschaften:
Kapitalgesellschaften:
GbR
Recht der BGB-Gesellschaft
GmbH
Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
PartGG
Partnerschaftsgesellschafts-
gesetz für Freiberufler
eG
Recht der eingetragenen Genossenschaften
OHG
Recht der Offenen Handelsgesellschaft
KGaA
Recht der Kommanditgesell-
schaft auf Aktien
KG
Kommanditgesellschaft
SE
Europäische Aktiengesellschaft
StG
Stille Gesellschaft
AG
Recht der Aktiengesellschaft
EWIV
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
Darüber hinaus gehört das Vereinsrecht zum Gesellschaftsrecht.
Es gibt Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personen-
gesellschaften) zusammengesetzt sind. Dabei tritt eine Kapitalgesellschaft oder Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin einer Personengesellschaft
oder KGaA auf GmbH & Co. KG,
GmbH & Co. OHG, AG & Co. KG, Ltd. & Co. KG,
Stiftung & Co. KG.