Familienrecht

Betrifft das Recht der Rechtsbeziehungen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, nichtehelicher Lebensgemeinschaft und Familien verbundenen Personen , wie Unterhaltsrecht, das Recht der ehelichen Güterstände, der Ehescheidung, sowie
der elterlichen Sorge.

Des weiteren gehört das Recht der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft zum Familienrecht (Sonderrecht des Zivilrechts).
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