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Erbrecht
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Das Erbrecht ist das Recht der Vermögensnachfolge im Todesfall.
Hierzugehört auch das Recht der vorweggenommenen Erbfolge, mithin der Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (Schenkungen, Übergabeverträge)
und der Vermögensplanung.

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