Baurecht

Das Baurecht teilt sich auf in das Private und das Öffentliche Baurecht. Unter das Private Baurecht fallen alle Vorschriften betreffend die rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gewerkes: Architektenvertragsrecht, Bauvertragsrecht, Bauträgerrecht, Werkvertragsrecht, Recht des Grundeigentums und des Nachbarrechts.

Das Öffentliche Baurecht betrifft dagegen das Bauplanungsrecht, also das Recht
der Bebaubarkeit von Grundstücken und das Bauordnungsrecht.
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